Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LAS Systeme GmbH

Stand: Juni 2021

1. Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“) einschließlich Software und sonstigen Dienstleistungen durch uns, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sie gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unserem Käufer sowie mit diesem Käufer verbundenen Unternehmen, solange und soweit wir mit diesen eine Geschäftsbeziehung eingehen. Hiervon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Mit der Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen, auch wenn diese eine Ausschließlichkeit beansprucht. Mündliche Abreden oder Zusicherungen durch uns sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

2. Vertragsabschluss
Unsere Produkte und sonstige Leistungen verkaufen wir ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung durch uns zustande. Dies gilt auch dann, wenn wir unserem Käufer technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Spezifikationen, Datenblätter usw.) oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
Tritt der Käufer nach Annahme des Angebots aus Gründen, die nicht durch Lieferfähigkeit bedingt sind, vom Vertrag zurück, behalten wir uns vor, Bearbeitungs- und Stornogebühren i.H.v. 30% des Netto-Netto Auftragswertes zu berechnen.

3. Lieferfrist und Lieferverzug
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung) oder nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, rechtmäßiger Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist unter Berücksichtigung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Vorlieferanten ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Gerät LAS aufgrund von Fahrlässigkeit mit der Lieferung in Verzug, so ist die Haftung für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Kaufpreises der verspäteten Lieferung und die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung auf 30 % des Kaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt. Die Haftung für Verletzungen des Körpers, des Lebens und der Gesundheit bleibt unberührt.
Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens 4 Wochen.
Die Rechte des Käufers gem. Ziffer 9 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager, welches auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt.
Teillieferungen oder -leistungen sind uns gestattet, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Euro-Paletten.
Die von uns gelieferten Produkte und deren technisches Know-how sind nur zur Benutzung und zum Verbleib in von uns direkt belieferten Ländern bestimmt. Der Käufer verpflichtet sich, die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und vor einem beabsichtigten Export oder Reexport alle einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften (Exportkontrollbestimmungen) zu beachten. Der Käufer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und sog. Ausfuhrkontrollbestimmungen selbst und auch durch seine Abnehmer verantwortlich und stellt uns insoweit von jeder Haftung frei.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise zuzügl. gesetzlicher Umsatzsteuer – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten. Unsere Preise – soweit nichts anderes vereinbart ist -gelten EXW (ex works) unser Lager. In unseren Preisen sind, außer es bestehen gesonderte schriftliche Vereinbarungen, die Kosten für Versicherung und Fracht nicht enthalten.
Beim Versendungsverkauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer, auch dann wenn wir die Zollabwicklung im Namen des Käufers vornehmen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir behalten uns das Recht vor eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Nachnahme durchzuführen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannte Forderung handelt und aus dem gleichen Vertragsverhältnis herstammt.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Bei Bestellungen aus dem Ausland ist eine Lieferung nur gegen Vorkasse möglich. Diese erfolgt durch Barzahlung oder Banküberweisung. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandkosten für Lieferungen in das Ausland werden separat für jede Lieferung berechnet und können bei uns gesondert erfragt werden. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

7.  Gewährleistung / Mängelrechte
Wir gewährleisten nur die Konformität der von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Käufer verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB)
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Käufer uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Käufer hat uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.  
Wir erstatten dem Käufer nachgewiesene Aus-/Einbaukosten bei begründeter Sachmängelhaftung für mangelhafte Produkte in angemessener Höhe. In beiden Fällen ist jedoch vor Beginn der Ein-/Ausbautätigkeit ein Kostenvoranschlag über die geplanten Arbeiten bei uns einzureichen, um die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes sicherzustellen. Die Prüfung erfolgt zeitnah, innerhalb einer angemessenen Frist.
In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten, kann es bei Ersatzlieferungen von LED-Lichtquellen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Durch Reparatur oder Ersatz entsteht keine automatische Verlängerung der Garantiezeit. Für ersetzte Ware gilt die Garantie der verbleibenden Restlaufzeit.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Für die Rechte des Händlers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anderes bestimmt ist. Mängelansprüche des Händlers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 II HGB nachgekommen ist.
Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist von uns hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb 7 Tagen in Textform eine Anzeige zu machen. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb 7 Tagen in Textform anzuzeigen, wobei auch hier die rechtzeige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftgesetz.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Liegt tatsächlich kein Mangel vor, können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufern nichterkennbar.
Als Mängel gelten insbesondere nicht:
Das Erreichen der gewöhnlichen Nutzungsdauer/Betriebsstunden der Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist und bei natürlicher Abnutzung, natürlichem Verschleiß oder optischen Veränderungen/Beeinträchtigungen.
Fehler oder Schäden, die darauf beruhen, dass die Ware durch den Käufer oder einen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens LAS verändert, repariert oder in Verbindung mit Produkten oder Software des Käufers oder eines Dritten betrieben wurde.
Fehler oder Schäden, die darauf beruhen, dass die Ware durch den Käufer oder einen Dritten nicht in Übereinstimmung mit den Spezifikationen gemäß dem jeweiligen Produktdatenblatt und/oder der jeweiligen Installations-/Bedienungsanleitung installiert, in Betrieb genommen oder verwendet oder in sonstiger Weise nicht ordnungsgemäß oder unsachgemäß verwendet wurde.
Hierzu zählen insbesondere Temperaturbereich, elektrische Spannung, falsche Stromart, ungeeignete Stromquellen, Feuchtigkeit, Belüftungssituation, Vibrationen und das Auftreten von Chemikalien, Säuren, Dämpfen etc. wie z.B. Ammoniakdämpfen.
Insbesondere haften wir nicht für Schäden, wenn die elektrische Versorgungssituation über die spezifizierten Grenzen der Produkte oder von relevanten Normen (z. B. EN 50160) hinausgehen, z. B. Spannungsspitzen > 2 kV und Rippelstrom.
Werden Betriebs-, Reinigungs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, welche nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Der Ausfall einzelner LED-Chips, Abweichung/Veränderung des Lichtstromes und der Leistungsaufnahme der Ware um +/- 10%, ebenso wie der Lichtfarbe um +/- 150K entsprechen den geltenden Standards und stellen keinen Mangel dar.
Eine unerhebliche Abweichung von einer ggf. vereinbarten Beschaffenheit stellt keinen Mangel dar.
Wir leisten nicht für Schäden, die sich aus höherer Gewalt, Brand, Explosion, Blitzschlag, Überspannungsschäden, einem unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehlern und fahrlässigem Verhalten, dem Transport oder der Verwendung in Verletzung anzuwendender nationalen und internationalen (IEC) Standards für elektrische Anlagen und/oder Beleuchtungsanlagen ergeben.
Sofern der Käufer keine vollständigen Spezifikationen erhalten hat, ist er verpflichtet, diese schriftlich anzufordern. Hierzu zählen insbesondere Betriebsspannung, IP-Schutzklassifizierung, Umgebungstemperatur und max. Luftfeuchtigkeit.
Die Ansprüche entfallen ferner, wenn auf dem Produkt eventuell aufgebrachte Kennzeichnungen wie Modellname, Seriennummer usw. geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht werden, Garantiesiegel oder Siegellacke nicht gebrochen oder beschädigt worden sind.
Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten, kann es bei Ersatzlieferungen von LED-Lichtquellen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Durch Reparatur oder Ersatz entsteht keine automatische Verlängerung der Garantiezeit. Für ersetzte Ware gilt die Garantie der verbleibenden Restlaufzeit.
Die Produktbeschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie. Der Einbau oder die Verbindung in andere Sache ist nur mit schriftlicher ausdrücklicher Beschaffenheitsvereinbarung seitens LAS erlaubt.

Erhält der Händler eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet .
Für Produkte oder Komponenten anderer Hersteller gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware beträgt 12 Monate.

Herstellergarantie: LAS bietet dem Käufer für alle unter der Marke „LAS“ vertriebenen Produkte eine zusätzliche Herstellergarantie an. Die Voraussetzungen und der Leistungsumfang dieser Herstellergarantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die dem Käufer auf Anfrage übermittelt werden und im Internet unter www.las-systeme.com verfügbar sind.
Gesetzliche sowie die sich aus Ziffer 9 ergebenden Mängelrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer werden von der Herstellergarantie nicht berührt. Sie treten uneingeschränkt neben die Herstellergarantie und bestehen unabhängig von einer etwaigen Geltendmachung der Herstellergarantie.

8. Rücknahme von Waren
Rücknahmen, die nicht auf einen gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis beruhen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lieferers, wobei vorausgesetzt wird, dass die Ware unbeschädigt ist und im Originalkarton zurückgegeben wird. Bearbeitungskosten in Höhe von 30 % des Lieferwertes werden an der Gutschrift gekürzt. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Sonder- und Einbauleuchten sind von der Rücknahme ausgeschlossen

9. Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nach gesetzlichen Vorschriften wie folgt:
    •    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    •    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    •    in allen übrigen Fällen nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind,
    •    insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers
Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Schlussbestimmungen
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Siegen, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.  Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten i.S.d. Art 4 Nr. 2 DSGVO, soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich ist.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen Ihnen gegenüber erforderlich ist.
Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung Ihrer Daten einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen können.
Allgemein gelten unsere Datenschutzerklärung/Richtlinie, die Sie unter  https://www.las-systeme.com/datenschutz  einsehen können.

13. Garantiebedingungen
Unsere Allgemeine Garantiebedingungen / Beschränkte Herstellergarantie der LAS Systeme GmbH finden Sie unter https://www.las-systeme.com/garantiebedingungen

 

LAS Systeme GmbH
Dortmunder Straße 15 
57234 Wilnsdorf